Aus dem Archiv · neu erzählt Am Marienwehrster Zwinger · Emden
Anno 1847 · Feuerpolizei

Erlaubt oder verboten?

Eine Windmühle war ein Pulverfass aus Holz und Mehlstaub. Die Obrigkeit wusste das — und regelte 1847 in zehn Paragraphen, was Müller durften und was nicht. Testen Sie sich!

Acht Fragen aus dem Original

Erlaubt oder verboten?

Am 9. Juli 1847 erließ die Regierung zu Oldenburg „Feuerpolizeiliche Vorschriften für die Windmühlen" — denn eine hölzerne Mühle voller Mehlstaub war ein Pulverfass. Hätten Sie als Müllerknecht bestanden? Das Original hängt bis heute als Aushang in Mühlen — und als PDF in unserem Archiv.