Eine Windmühle war ein Pulverfass aus Holz und Mehlstaub. Die Obrigkeit wusste das — und regelte 1847 in zehn Paragraphen, was Müller durften und was nicht. Testen Sie sich!
Am 9. Juli 1847 erließ die Regierung zu Oldenburg „Feuerpolizeiliche Vorschriften für die Windmühlen" — denn eine hölzerne Mühle voller Mehlstaub war ein Pulverfass. Hätten Sie als Müllerknecht bestanden? Das Original hängt bis heute als Aushang in Mühlen — und als PDF in unserem Archiv.